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BFH, 24.01.1994 - IX S 11/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.08.2000 - III S 9/00
Wiedereinsetzung nach Verwerfung der Revision
Einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) steht zwar nicht entgegen, dass der Senat die Revision durch Beschluss vom 2. Februar 2000 bereits als unzulässig verworfen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1994 IX S 11/93, BFH/NV 1994, 805;… vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331); sie ist indes abzulehnen, weil der Kläger innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO die versäumte Rechtshandlung --im Streitfall die Begründung der Revision-- entgegen § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO nicht in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Form nachgeholt hat. - BFH, 07.11.2000 - III K 1/98
Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungegemäße Vertretung - Wahrung der …
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO, an den man bei dem Schriftsatz des Klägers ebenfalls denken könnte, scheitert zwar nicht daran, dass der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch Beschluss vom 7. November 1997 als unzulässig verworfen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1994 IX S 11/93, BFH/NV 1994, 805;… vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331).